Amtsgericht Starnberg, Landgericht München I und II, Oberlandesgericht München,
Bayerisches Oberstes Landesgericht

Seit 01.01.2000 dürfen Rechtsanwälte, die bei einem Landgericht zugelassen sind, an allen Amts- und Landgerichten Deutschlands auftreten.

Überwiegend bin ich für Sie bei den Amtsgerichten der LG-Bezirke I und II sowie den Landgerichten München I und II tätig. Neben Starnberg und München sind dies die Amtsgerichtsbezirke Weilheim, Wolfratshausen, Schongau, Landsberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und Garmisch-Partenkirchen.

Sofern die Reisekosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert stehen, vertrete ich Sie auch gerne vor weiter entfernten Amts- und Landgerichten. Anderenfalls bin ich gern behilflich, einen ansässigen Kollegen mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.